Auch vorläufige Anwendung von CETA nur mit Zustimmung der Parlamente

Auch vorläufige Anwendung von CETA nur mit Zustimmung der Parlamente

08. April 2016

Die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, Bundesvorsitzende des Forums Demokratische Linke 21 – Die Linke in der SPD:

"CETA steht unter Parlamentsvorbehalt – und zwar durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente. Angesichts seiner weitreichenden Auswirkungen ist klar, dass es sich bei CETA um ein sog. gemischtes Abkommen handelt und damit alle Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten ihren Daumen für ein solches Handelsabkommen heben müssten, um es endgültig in Kraft treten zu lassen.

Klar ist aber auch, dass der Ball zunächst auf europäischer Ebene, beim Rat und im Parlament liegt. Die DL21 erwartet, dass bevor hier abschließende Entscheidungen getroffen werden, die SPD erneut über CETA berät und abstimmt, so wie es im Konvents- bzw. Parteitagsbeschluss vom vergangenen Dezember festgehalten wurde."

Pressemitteilung Hilde Matheis, DL 21

Auch Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Europarecht und Völkerrecht, kommt zu dem Schluss:

"Der deutsche Vertreter im Rat darf der vorläufigen Anwendung jedenfalls nur zustimmen, wenn er dafür eine Zustimmung des Deutschen Bundestags hat."

Der deutsche Vertreter im Europäischen Ministerrat ist Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Er sollte sich nicht nur an Recht und Gesetz, sondern auch als SPD-Bundesvorsitzender an die Beschlüsse des Bundesparteitags der SPD halten!

Prof. Weiß schreibt ferner:

"Insgesamt ist es verfassungsrechtlich wie demokratiepolitisch unakzeptabel, dass die vorläufige Anwendung eines Abkommens an den Parlamenten vorbei erfolgt."

"Auch dem Europäischen Parlament ist *keine Selbstentmachung erlaubt."

"Die wenig begrenzte Möglichkeit der EU, ihre Zuständigkeiten an neue völkerrechtliche Gremien zu übertragen, dürfte eine verfassungswidrige Blankettermächtigung darstellen."

Damit meint er, dass es der EU nicht erlaubt ist, an vertragliche Gremien der Freihandelsabkommen Rechte zu übertragen, die den Parlamenten zustehen. Ein solches "Ermächtigungsgesetz" ist verfassungswidrig!!!

Verfassungsprobleme der vorläufigen Anwendung von EU-Freihandelsabkommen (PDF, 118 kB)

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