Bundestagsabgeordnete dürfen nun Unterlagen zum Handelsabkommen mit den USA einsehen. Wer sich die Dokumente anschaut, begibt sich in ein Dilemma: Denn über das Gesehene reden, dürfen die Abgeordneten nicht.
Wieso lassen sich das die Abgeordneten gefallen?, fragen sich viele Bürger. Der Verweis auf Paragraf 353b des Strafgesetzbuches kann die wenigsten beruhigen.
Hier finden Sie den Artikel: Süddeutsche Zeitung, Schweigen über TTIP
Die Frage eines Demokraten ist: Wer kontrolliert wen? Kontrollieren die vom Volk gewählten Abgeordneten die Regierung und die Regierungsmitarbeiter?
Oder kontrollieren nicht gewählte Regierungsmitarbeiter die vom Volk gewählten Abgeordneten? Wann klagen die Abgeordneten gegen diesen Verfassungsbruch?!
Näheres zum § 353b Strafgesetzbuch:
§ 353b Strafgesetzbuch lautet:
Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
"(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als 1. Amtsträger, 2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder 3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..."
Welche wichtigen "öffentlichen" Interessen sind gefährdet, wenn Abgeordnete das Volk über das unterrichten, was für das Volk in Zukunft gelten soll?
Sind es die Interessen der Konzerne, die nicht gefährdet werden dürfen? Das ist kein öffentliches Interesse, darüber können und sollten die Abgeordneten ohne Strafandrohung reden!