Unfair-Handelsabkommen CETA: Länder und Gemeinden haften mit

Unfair-Handelsabkommen CETA: Länder und Gemeinden haften mit

20. Dezember 2015

Bei einer erfolgreichen Klage eines Investors aufgrund des Unfair-Handelsabkommens CETA haftet nicht nur die Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Steuerzahler, sondern auch die Länder und die Gemeinden. Also auch Büchenbach könnte herangezogen werden!

Zunächst ist nur der Bund schadensersatzpflichtig. Dann werden die Lasten zwischen Bund Ländern verteilt, die wiederum bei den Gemeinden Regress nehmen können!

"Daher können auch Kommunen in Haft genommen werden", schreibt Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Beckmeyer (SPD) aus dem Bundeswirtschaftsministerium Sigmar Gabriels.

Die Welt: CETA: Länder und Kommunen haften mit

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