Die Büchenbacher SPD möchte die gegenwärtigen laufenden Förderprogramme nutzen.
Wir möchten Gelder zum Nutzen der Bürger für das neue Baugebiet sichern.
Hier nochmals unsere Forderungen, die wir schon mehrfach eingebracht haben:
Ein zeitgemäßes Baugebiet muss heute bis zum Haus und zur Wohnung alten- und behindertengerecht erschlossen sein. Eine Fuß- und Radweg-Verbindung vom Baugebiet der alten Brennereien bis hin zur S-Bahn ist besonders wichtig.
Eine optimale energetische Nutzung ist planerisch und kostengünstig zu erreichen. Sie ist heute unabdingbar. Wir fordern deshalb, dass Büchenbach die erste Gemeinde im Landkreis Roth sein soll, die „smart energy“, also „Energie intelligent nutzen“, in einem Baugebiet realisieren kann. Dies senkt massiv die zukünftig zu erwartenden Energie-Nebenkosten und sichert dadurch die Kaufkraft auch im Alter. Das ist eine besondere Form einer indirekten Sozialpolitik.
Für alle oben aufgeführten Punkte gibt es gegenwärtig sowohl vom Bund als auch vom Freistaat Bayern sehr günstige Förderprogramme. So werden eine Wohnungsbaugenossenschaft mit bis zu 60% und die Kommune mit 30% gefördert, wenn sie in diese Programme einsteigt.
Wollen wir die Bauplätze für unsere Bürger auch finanzierbar und im Kostenrahmen kalkulierbar halten, dann müssen wir diese Programme nutzen .Wohnungen müssen finanzierbar bleiben. Der Büchenbacher Gemeinderat würde nachlässig handeln, würde er diese gegenwärtigen Chancen nicht nutzen.
Die genannten Forderungen brachte die SPD-Fraktion bereits im Januar 2015 in den Gemeinderat ein. Damals gab es diese Förderprogramme noch nicht. Dem damaligen Antrag und den Forderungen stimmte der Gemeinderat bereits vor einem Jahr vollumfänglich zu. Hier sei nochmals der Dank an die anderen Fraktionen ausgesprochen. Sie unterstützten damals unsere Forderungen nach einer Neuausrichtung der Gemeindepolitik in den oben aufgeführten Punkten.
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Liebe Büchenbacher und Büchenbacherinnen!
Wir laden Sie herzlich zu folgender Informations-Veranstaltung ein:
In Büchenbach
Energie intelligent nutzen
Veranstaltung mit Prof. Dr. Graß
Bürgersaal im Rathaus Büchenbach
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Die SPD-Fraktion schlägt vor, wie folgt vorzugehen:
Es sollten Verhandlungen mit den Brennereigenossenschaften aufgenommen werden mit dem Ziel, die Brunnenverfüllung solange zurückzustellen, bis die Fragen der energetischen Nutzung vollends geklärt sind.
Im Einzelnen erachten wir folgende Vorgehensweise als zwingend erforderlich:
Die Gemeinde stellt eine Anfrage an das Landratsamt und an das Wasserwirtschaftsamt als zuständige Behörden mit dem Ziel, die Bedingungen einer energetischen Nutzung der Brunnen zu klären. Hierbei soll die Frage der Energienutzung im Allgemeinen und hinsichtlich mehrerer spezieller Anwendungen erfragt werden:
a) Ist eine Energiegewinnung nach dem „Zapf- und Schluck-Brunnen-Verfahren, das auch als Sicker- und Saug-Brunnen-Verfahren bekannt ist und zwei Brunnen benötigt, zulässig?
b) Ist eine Energiegewinnung unter Anwendung spezieller Kälte-Wärmetechnik in Form von Wärmepumpentechnik mit R723, wie diese im Lebensmittelbereich z.B. bei Brauereien genutzt wird und z. B. von „eurammon“ empfohlen wird, auch für die Brunnennutzung zulässig? Diese Frage ist vor allem hinsichtlich des Grundwasserschutzes, der absoluten Vorrang vor der Energienutzung genießt, zu klären!
Die Gemeinde bemüht und bewirbt sich um eine finanzielle Förderung, z.B. durch das Bundeswirtschaftsministerium im Bereich „smart energy“ vergleichbar der Förderung eines Projektes im Bereich der Stadt Fürth. Dabei eruiert die Gemeindeverwaltung die Möglichkeiten der beratenden Unterstützung, die durch die Wissenschaft (z.B. durch die Technische Hochschule Nbg.) und die Politik möglich sind.
Außerdem ist zu prüfen, ob für das Baugebiet „alte Brennereien“ eine Förderung durch das bayerische Förderprogramm „Wohnungspakt Bayern“ möglich ist, das im Besonderen auch (Energie-) Genossenschaften und Zweckverbände fördert. Obige Forderungen sind konkrete Aufgaben, die man einfach jetzt erledigen muss.
Fraktion der SPD Büchenbach
Hier können Sie die Förderrichtlinien des Wohnungspaktes Bayern zur Ihrer Information herunterladen: