Auch die Büchenbacher SPD ist für einen Neustart des sozialen Wohnungsbaus. Deshalb begrüßt sie, dass der Bundesparteitag zentrale Forderungen der BayernSPD: zum Neustart des sozialen Wohnungsbaus übernimmt.
Die BayernSPD hat sich auf dem Bundesparteitag in Berlin mit ihren Forderungen nach einem Neustart des sozialen Wohnungsbaus durchgesetzt.
Die Bundespartei übernimmt die zentralen Forderungen des bayerischen Leitantrags "Wohnen für die Leut' statt Geld für die Spekulanten", den die BayernSPD im Juni 2015 beschloss. Der Leitantrag sieht ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor, damit guter Wohnraum kein Luxusgut wird.
Rede des Aschaffenburger Oberbürgermeisters:
In dem Beschluss Nr. 6, "Bezahlbarer Wohnraum für alle als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen" heißt es u.a.:
"Unsere Vorhaben konnten wir im Koalitionsvertrag in ganz wesentlichen Punkten verankern. Zur Halbzeit der Legislaturperiode haben wir viele davon umgesetzt:
Mitte des Jahres sind die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip bei den Maklergebühren in Kraft getreten. Mieterinnen und Mieter werden von den Kosten der Makler-Courtage entlastet.
Anfang 2016 wird die Wohngeldreform in Kraft treten. Von den Leistungsverbesserungen werden rund 870.000 Haushalte profitieren. Darunter sind rund 320.000 Haushalte, die durch die Reform zum ersten Mal oder wieder Anspruch auf Wohngeld erhalten. Rund 90.000 Haushalte kommen damit aus der Grundsicherung heraus.
Der Bund stellt den Ländern für die Jahre 2016 bis 2019 insgesamt vier Milliarden Euro Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung, doppelt so viel wie bisher. Die Länder haben sich verpflichtet, die Mittel zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderung einzusetzen.
Das Programm „Altersgerecht umbauen“ haben wir wieder mit einer Zuschussvariante versehen, die der Situation älterer Eigentümer und Mieter eher gerecht wird als zinsverbilligte Kredite.
Mit dem Programm „Energetische Stadtsanierung“ unterstützen wir die Umsetzung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller und nicht zuletzt sozialer Belange.
Liegenschaften im Eigentum des Bundes werden sowohl für die Unterbringung von Flüchtlingen als auch für Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus und des Städtebaus verbilligt abgegeben. Die mietzinsfreie Abgabe und Übernahme der Herrichtungskosten bei der Unterbringung von Flüchtlingen bedeutet für die betroffenen Kommunen eine spürbare Entlastung. Dies sind erste Schritte zur von uns geforderten Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Bundes.
Wir fördern Modellvorhaben zum nachhaltigen Wohnen für Studierende und Auszubildende mit Mitteln in Höhe von 120 Millionen Euro.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen die Initiative ergriffen, gemeinsam mit Ländern und Kommunen, mit Wohnungswirtschaft, Architekten, Planern und Gewerkschaften den Neu- und Umbau von Wohnungen vor allem im unteren und mittleren Preissegment anzustoßen. Die Baukostensenkungskommission hat über 60 Vorschläge erarbeitet. Wir begrüßen die Zwischenergebnisse des Bündnisses und das 10-Punkte-Programm für eine Wohnungsbauoffensive und erwarten eine Konkretisierung der Vorschläge durch die beteiligten Bündnispartner.
Wir haben schon 2014 die Städtebauförderprogramme mit 700 Millionen Euro jährlich ausgestattet und das Programm „Soziale Stadt“ auf 150 Millionen Euro fast vervierfacht. Als bewährtes Instrument für den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren kommt dem Programm „Soziale Stadt“ angesichts der zunehmenden Integrationsaufgaben eine besondere Bedeutung zu.
Mit 140 Mio. Euro unterstützen wir energetische Sanierungsmaßnahmen für kommunale Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Kultur und Sport.