EU-Abgeordnete der SPD Kerstin Westphal: CETA ist ein gemischtes Abkommen und wird nicht vorläufig in Kraft gesetzt!

EU-Abgeordnete der SPD Kerstin Westphal: CETA ist ein gemischtes Abkommen und wird nicht vorläufig in Kraft gesetzt!

22. April 2016

Die Sorgen der Demonstrationsteilnehmer gegen TTIP und CETA am 16.04.16, insbesondere natürlich der Rednerin Andrea Dornisch von der Zivilcourage Roth-Schwabach, und natürlich die Sorgen vieler anderer Bürger, dass CETA nicht als gemischtes Abkommen anerkannt wird und verläufig in Kraft gesetzt wird, teilt der SPD-Ortsverein Büchenbach.

Deshalb haben wir uns mit der EU-Abgeordneten der SPD Kerstin Westphal in Verbindung gesetzt. Sie schreibt einem Vorstandsmitglied von uns:

"Wir [EU-Abgeordnete der SPD] sind der festen Überzeugung, dass CETA ein gemischtes Abkommen ist. Selbst das (deutlich "schmalere") Abkommen der EU mit Südkorea war ein gemischtes Abkommen.

Diese Einschätzung wird geteilt vom Bundeswirtschaftsministerium und der gesamten Bundesregierung, vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, vom EU-Parlament, und nicht zuletzt gibt es darüber einen breiten Konsens unter den Staats- und Regierungschefs. Wenn nun, wie Du vielleicht nicht zu Unrecht schreibst, Teile der EU-Kommission das Abkommen anders interpretieren wollen, mag das sein, aber das ist (salopp gesagt) irrelevant..."

In Wikipedia ist zur "Vorläufige Anwendbarkeit" zu lesen: "Im März 2016 bat die EU-Kommission um Stellungnahmen der nationalen Wirtschaftsministerien zu der Frage, ob CETA bereits vor der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente vorläufige Anwendung finden soll. Dies würde bedeuten, dass zumindest in jenen Bereichen, die im alleinigen Zuständigkeitsbereich der EU liegen, das Abkommen bereits nach der Ratifizierung durch das EU-Parlament in Kraft wäre."

Hierzu schreibt Kerstin Westphal: "Dies bedeutet, dass nur diejenigen Teile des Abkommens, die alleinige EU-Zuständigkeit sind, in Kraft treten. Aber wie gesagt: Erst nach einer Entscheidung des Europäischen Parlaments! Das ist gängige Praxis..."

"Rein theoretisch und formaljuristisch könnte der Rat vermutlich eigenmächtig handeln und das EU-Parlament übergehen (Paragraph 218, Absatz 5 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Aber: Alle Beteiligten (Vertreter des Rates, die Bundesregierung, das EU-Parlament, und in diesem Fall auch die Handelskommissarin selbst!) haben gesagt, dass selbstverständlich nichts passiert, bevor nicht das EU-Parlament zugestimmt hat. Andersrum gesagt: Ich habe noch keine einzige Stimme gehört, die dem Parlament dieses "Gewohnheitsrecht" bei CETA nicht zugestehen will. Daher stimmt es zwar, dass das Parlament keinen Rechtsanspruch hat, womöglich hätte ich das bei meiner Klarstellung noch ergänzen sollen. Aber da die Einbeziehung des Parlaments bei Handelsabkommen gängige Praxis ist, und da eben alle jetzt schon zugesichert haben, dass das bei CETA nicht anders sein soll, ist meine Aussage nicht falsch. Übrigens arbeitet man offenbar gerade an einer entsprechenden nochmaligen schriftlichen Fixierung.

Fazit: ... CETA wird ein gemischtes Abkommen werden, und das EU-Parlament wird vor einer Anwendung darüber abstimmen. Weder einzelne Stimmen in der EU-Kommission (in Bezug auf Ersteres) noch der formell fehlende Rechtsanspruch (in Bezug auf die Parlaments-Zustimmung) ändern etwas daran. Alles andere wäre auch politisches Harakiri – denn ich sehe das wie Du, ein Inkrafttreten eines solchen Abkommens ohne demokratische Kontrolle, ohne öffentliche Debatte, wäre absurd und gefährlich.

Das Vorstandsmitglieder Büchenbacher SPD bat unsere SPD-EU-Abgeordnete Kerstin Westphal um Nachweis der von ihr behaupteten Aussagen bezüglich des gemischten Abkommens und der Vorläufigkeit. Dr. Clemens zur Hausen, ihr parlamentarischer Referent, nennt folgende Aussagen der maßgebenden Personen:

"Die Aussage der Handelskommissarin Malmström, dass CETA definitiv erst nach einer Zustimmung des EP in Kraft treten kann, findest Du in ihrer Pressekonferenz. Hier der Link zum entscheidenden Satz (ungefähr bei Minute 3:40: http://europa.eu/!NM67Bt – wo sie in etwa sagt: ... then, European Parliament will adopt it, and then – and ONLY then – it will provisionally enter into force).

Ähnliche Aussagen findet man auch von Ratsvertretern, stellvertretend mal die Position der deutschen Bundesregierung: Eine vorläufige Anwendung tritt erst nach Zustimmung des EP ein. Dies ist zwar nicht im Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) vorgeschrieben, entspricht aber ständiger Praxis. Dies sichert die demokratische Legitimierung, da die vorläufige Anwendung nur die Teile von CETA betrifft, für die die EU die ausschließliche Zuständigkeit inne hat, so dass die entsprechende parlamentarische Instanz das EP ist. Diese Abfolge wurde bei allen jüngeren Freihandelsabkommen, die gemischte Abkommen sind, so gehandhabt. (vgl. hier: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ceta.html).

Kerstin setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Kommission CETA als gemischtes Abkommen sieht. Dafür kämpfen die SPD-Europaabgeordneten quasi ständig. Sie hält Euch auch gerne auf dem Laufenden bezüglich der anvisierten "interinstitutionellen Vereinbarung" – die schriftlich fixieren soll, dass das Parlament auf jeden Fall beteiligt wird.

Kerstin ist damit einverstanden, wenn Ihr ihre Infos auf Eurer Homepage oder bei Facebook teilt bzw. über bestimmte Verteiler weiterleitet."

Kerstin Westphal: Kein CETA ohne Zustimmung der Parlamente

Teilen