Hallo CETA, Auf Wiedersehn Demokratie!

17. April 2016

Eine Klausel in CETA würde es großen Teilen des Abkommens erlauben, ohne die Zustimmung irgendeines Parlaments in Kraft zu treten – inklusive der vieldiskutierten und unbeliebten Sonderrechte für Investoren!

Diese Klausel erlaubt, dass das CETA-Abkommen in Kraft tritt, sobald der Rat der Europäischen Union – d.h. die Regierungen der Mitgliedsstaaten –, aber keines der europäischen Parlamente, zugestimmt hat. Das EU-Parlament anzuhören, ist nur eine in den letzten Jahren geübte Praxis, aber kein Recht des EU-Parlaments.

Auf Seite 228 des Abkommens ist zu lesen, dass EU-Mitgliedsstaaten selbst dann vor Sondergerichtshöfen verklagt werden können, wenn sie sich gegen CETA entscheiden – für drei ganze Jahre! In Artikel 30.8 des CETA-Abkommens heißt es, dass Klagen „eingereicht werden können […] wenn […] nicht mehr als drei Jahre vergangen sind seit dem Datum der Aufhebung oder Kündigung des Abkommens“.

Das Text des Abkommens können Sie hier. einschließlich der Seite 228, herunterladen:

CETA-Vertragstext in englisch (PDF, 5,51 MB)

Wird CETA, wie von der Kommission gewünscht, nicht als sogenanntes gemischtes Abkommen anerkannt, darf kein nationales Parlament über CETA abstimmen – und das Abkommen würde dennoch in Kraft treten! Auch, weil es laut Lissabon-Vertrag vom EU-Ministerrat "vorläufig in Kraft" gesetzt werden kann, und die Vorläufigkeit kann bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag dauern.

Mehr Infos bei stopp-ttip.org

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