Ja zur innerparteilichen Demokratie! Mehr Demokratie wagen! Antrag SPD Büchenbach und UB Roth

Ja zur innerparteilichen Demokratie! Mehr Demokratie wagen! Antrag SPD Büchenbach und UB Roth

13. November 2017

Unser Antrag steht jetzt auf der Tagesordnung des Bundesparteitags in Berlin im Dezember 2017. Der Bundesparteitag der SPD in Berlin im Dezember 2015 hat unseren Antrag O42 an den nächsten Bundesparteikonvent überwiesen. Da er auch dort nicht behandelt wurde, werden die Bundesdelegierten jetzt über unseren Antrag diskutieren und hoffentlich uns Ortsvereinen unser demokratisches Recht zukommen lassen.

Hier unser Antrag, mit Begründung:

Ja zur innerparteilichen Demokratie! Mehr Demokratie wagen!

Um den Ortsvereinen und damit auch den Mitgliedern der SPD zu ermöglichen, ausreichend wirkungsvoll an der Willensbildung in der Partei mitwirken zu können, erhalten in Zukunft die Ortsvereine vom Unterbezirksvorstand Auskunft über die Kontaktdaten der Delegierten zum nächsten Parteitag, wenn sie dies beim Unterbezirksvorstand beantragen.

Die Herausgabe der Kontaktdaten an den Ortsverein ist grundsätzlich gemäß dem datenschutzrechtlichen Prinzip der Datensparsamkeit (§ 3a BDSG) auf Namen und postalische Adressen zu beschränken.

Bei der Herausgabe an den Ortsverein muss der Zweck der Herausgabe explizit dokumentiert werden. Es muss klargestellt werden, dass der Ortsverein die Kontaktdaten lediglich zu Zwecken der Kontaktaufnahme im Vorfeld des konkreten Parteitags verwenden darf, dass eine Verwendung für andere Zwecke unzulässig ist, dass die Daten anschließend (d.h. nach dem Parteitag) beim Ortsverein gelöscht werden müssen und der Ortsverein die Löschung zu gegebener Zeit bestätigen muss.

Wir beantragen zum Bezirksparteitag am 11.05.2015, zum Bundesparteikonvent am 20.06.2015 und zum Landesparteitag am 27./28.06.2015, dass der Bezirk Mittelfranken, die Bayern-SPD und die Bundes-SPD ebenfalls den Ortsvereinen die Namen und postalischen Adressen der Delegierten mitteilt, wenn sie dies beim entsprechenden Vorstand beantragen. Der Unterbezirksvorstand wird beauftragt, sinngemäße Anträge zu den Parteitagen bzw. dem Parteikonvent zu stellen.

Begründung:

Zum kleinen Parteitag in Ansbach wollten wir uns mit anderen Ortsvereinen in Verbindung set-zen, um unseren Antrag zu TTIP abzustimmen. Wir baten deshalb die Geschäftsführer des Un-terbezirks Roth, des Bezirks Mittelfranken und der Landes-SPD Bayern, uns die Namen der De-legierten zum anstehenden Parteitag mitzuteilen. Dies wurde uns verweigert. Datenschutzgründe würden dagegen stehen.

Trotz mehrfacher wiederholter Anfragen bei den genannten Stellen und beim Beauftragten für den Datenschutz der Bundes-SPD wurde uns die Auskunft weiterhin verweigert. Datenschutz-gründe stünden dagegen. Daraufhin kontaktierten wir das bayerische Landesamt für Datenschutz in Ansbach. Diese Stellungnahme leiten wir interessierten Genossinnen und Genossen, Ortsvereinen und SPD-Organen gerne zu.

Das Landesamt für Datenschutz, vertreten durch Herrn Filip, schreibt in einer Stellungnahme zu einer Anfrage unseres Ortsvereins (S. 2), dass die SPD als Verein gemäß § 54 BGB zu behan-deln ist, dass dessen Mitglieder ein Recht haben, effektiv an der Willensbildung im Verein mit-wirken zu können. Er führt ferner (S. 5) das Urteil des Bundesgerichtshofs an (BGH, Beschl. V.2.106.2010 – II ZR 219/09; so auch die Vorinstanz OLG Hamburg, Urt. V. 27. 08.2009 – 6 U 38/08). Danach besteht ein Recht auf Kenntnis von Namen und Anschriften der Mitglieder, „um das aus der Vereinsmitgliedschaft folgende Recht auf Mitwirkung an der vereinsrechtlichen Willensbildung wirkungsvoll ausüben zu können.“

Schließlich ergibt sich unser Recht als Mitglieder aus dem Vereins- und Parteienrecht und dem Grundgesetz (S. 7) und Entscheidungen von Oberlandesgerichten und des Bundesgerichtshofs: „Denn die mitgliedschaftliche Stellung und die von ihr vermittelten grundlegenden Rechtspositionen folgen aus höherrangigem Recht, namentlich aus den einfachgesetzlichen Regelungen zum Vereins-und Parteienrecht, insbesondere im BGB und im Parteiengesetz, und letztlich sogar aus dem Grundrecht auf Vereinsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Der BGH betont in seiner Entscheidung vom 12.06.2010 -Az. II ZR 219/09, dass das Recht eines Vereinsmitglieds auf Kenntnis von Namen und Anschriften der anderen Mitglieder – das Bestehen eines „berechtigten Interesses“ im konkreten Fall vorausgesetzt – unmittelbar aus der Mitgliedschaft des Vereinsmitglieds als solcher erwächst.“

Das Landesamt für Datenschutz vertritt die „Auffassung für die vorliegende Gestaltung, dass einem einzelnen Parteimitglied zwar kein Anspruch auf Herausgabe der Kontaktdaten der Delegierten zu einem Landesparteitag/ Landesparteirat zusteht, dass jedoch einem Ortsverein ein solcher Anspruch im Ergebnis unter den oben dargestellten Voraussetzungen zugestanden werden muss. Im Ergebnis bedeutet dies, dass unter den genannten Voraussetzungen die Herausgabe der Kontaktdaten an den Ortsverein nach hiesiger Bewertung keinen datenschutzrechtlichen Verstoß darstellen würde.

Die Herausgabe der Kontaktdaten an den Ortsverein ist grundsätzlich gemäß dem datenschutzrechtlichen Prinzip der Datensparsamkeit (§ 3a BDSG) auf Namen und postalische Adressen zu beschränken.“

Uns Ortsvereinen steht also ein Recht auf Mitteilung der Namen und Adressen der anderen Delegierten nach dem Grundgesetz und dem Vereins- und Parteienrecht zu. Dieses Recht steht über dem Satzungsrecht einer Partei. Insofern hat die Partei keinen Ermessensspielraum, die demokratische Mitwirkung der Mitglieder zu verhindern!

Da die genannten Vorstände die Rechtsauffassung des Landesamtes für Datenschutz nicht teilen, sollten wir beim Parteitag beschließen, dass uns Ortsvereinen die Namen und postalischen Adressen der Delegierten auf Wunsch mitgeteilt werden müssen.

Wenn man bedenkt, dass die SPD bei 25% verharrt, liegt das vielleicht auch daran, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder sehr restriktiv ausgelegt wurden. Wenn sich nun her-ausstellt, dass die Sorge von Vorständen und Geschäftsführern um den Datenschutz unberechtigt ist, sollten wir uns freuen, dass unserer sozial-„demokratischen“ Partei mehr Möglichkeiten der demokratischen Mitwirkung zustehen.

Antrag SPD Büchenbach und UB Roth, Ja zur innerparteilichen Demokratie! Mehr Demokratie wagen! (PDF, 121 kB)

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