Die Heinrich-Böll-Stiftung meldet:
Glyphosat-Untersuchung:
75 Prozent der Deutschen deutlich belastet
"Eine heute in Berlin vorgestellte Datenerhebung zu Glyphosatrückständen im Urin weist eine deutliche Belastung von über dreiviertel der Bundesbevölkerung mit Glyphosat nach. Demnach liegt bei 75 Prozent der Bürgerinnen und Bürger die Belastung mit mindestens 0,5 ng/ml um ein Fünffaches höher als der Grenzwert für Trinkwasser mit 0,1 ng/ml zulässt. Ein Drittel der Bevölkerung hat sogar eine 10-fache bis zu 42-fache Menge der für Trinkwasser zulässigen Grenzwerte im Urin. ..."
Foodwatch appelliert, eine Mail an den zuständigen EU-Kommissar Andriukaitis zu schreiben.
Wir appellieren an Sie, auch eine Mail an den EU-Kommissar zu senden!
"UNS BLEIBEN NUR NOCH WENIGE TAGE! Anfang März soll die Europäische Union entscheiden, ob das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat für mindestens weitere zehn Jahre zugelassen wird. Dabei steht die Einschätzung der WHO-Krebsforschungsagentur weiterhin im Raum, und diese lautet: Glyphosat ist „wahrscheinlich krebserregend“ beim Menschen.
Fordern Sie mit uns die EU-Kommission auf, das Vorsorgeprinzip konsequent anzuwenden: Solange die wissenschaftlichen Zweifel an der Sicherheit von Glyphosat nicht widerlegt sind, darf auch keine Zulassung erteilt werden!"
Mail an EU-Kommissar Andriukaitis
Wir meinen auch, dass kein TTIP, CETA und TiSA beschlossen werden darf, mit dem die Zulassung von Glyphosat durchgesetzt werden könnte, um eine "Diskriminierung" von Monsanto zu vermeiden.
Sehr geehrter Herr Andriukaitis,
die Europäische Union muss in Kürze über eine neue Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat entscheiden, der in vielen Unkrautvernichtungsmitteln eingesetzt wird. Ich fordere Sie auf, diese Zulassung nicht zu erteilen.
Die Wissenschaft liefert keine eindeutige Risikobewertung: Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält Glyphosat für „wahrscheinlich krebserregend“ beim Menschen, die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) kommt zu einer anderen Einschätzung. In dieser Situation muss das Vorsorgeprinzip aus der EU-Basisverordnung 178/2002 greifen. Das bedeutet: Solange die gesundheitlichen Auswirkungen von Glyphosat wissenschaftlich umstritten sind, muss im Zweifel zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher gehandelt werden. Ein Risiko für die Gesundheit der Menschen darf nicht eingegangen werden. Für eine Neuzulassung von Glyphosat fehlt also die Grundlage.
Sehr geehrter Herr Kommissar, bitte wenden Sie das Vorsorgeprinzip konsequent an.
Das heißt:
Glyphosat darf angesichts des wissenschaftlichen Streits nicht erneut zugelassen werden;
grundsätzlich muss allen potenziell schädlichen Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel die Zulassung entzogen werden, sobald es substantielle Hinweise auf gesundheitliche Risiken gibt;
bei künftigen Zulassungsverfahren dürfen nur noch solche Einzelwirkstoffe und Präparate als Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, die transparent und unabhängig toxikologisch bewertet wurden und bei denen keine substantiellen Hinweise auf gesundheitliche Risiken für die Verbraucherschaft vorliegen.
Mit freundlichem Gruß